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Unsere Leistungen

Unser Pflegedienst erbringt Leistungen im Bereich der Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie im Auftrag der Sozialleistungskostenträger. Darüber hinaus bieten wir unseren Pflegebedürftigen zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen der Entlastungsleistungen an.

Unsere Bürozeiten sind in der Regel Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten und an Wochenenden und Feiertagen ist über unsere Rufbereitschaft immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter unseres Pflegedienstes erreichbar. In besonderen Fällen kann sich die diensthabende Pflegekraft jederzeit mit der Pflegedienstleitung oder deren Stellvertretung in Verbindung setzen.

Unser Pflegedienst ProVital erbringt u. a. nachfolgende Leistungen im Bereich der Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie im Auftrag der Sozialleistungskostenträger.

§ 37,2 SGB V: Behandlungspflege

- zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

Das beinhaltet unter anderem:
 

  • Absaugen
  • Anleitung der Behandlungspflege in der Häuslichkeit
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Einlauf /Klistier / Klysma zur Enddarmausräumung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusionen
  • Inhalationen
  • Injektionen
  • Instillation
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Medikamentengabe
  • Bäder zur Behandlung von Hauterkrankungen
  • Versorgung bei perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
  • Stomabehandlung
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Pflege des zentralen Venenkatheters
  • Anlegen und Wechseln von Wund- oder Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klassen II - IV 
  • Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden

Wir erbringen nach den Maßgaben des SGB XI Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung nach Maßgabe der gültigen Leistungskomplexe in NRW. Wir beraten pflegende Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen gezielt bei der Pflege vor Ort.

§ 45b SGB XI: Entlastungsleistungen

Das beinhaltet zum Beispiel:

  • Spielen von Gesellschaftspielen
  • gemeinsames Basteln
  • Lesen und Vorlesen
  • Kaffeetrinken
  • Spaziergänge
  • Begleitung zum Arzt, zu Behörden